Fachbereiche
Ich begleite und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Ehe- und Familienrechts. Dazu gehört die Vertretung im Scheidungsverfahren, die Vertretung bei der Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Ehegatten und Kinder, Obsorgeverfahren und Besuchsrecht etc.
Ich berate Sie bei der Erstellung von rechtssicheren Testamenten, Erbverzichtsverträgen und Erbteilungsübereinkommen und vertrete Sie bei Verlassenschaftsabhandlungen sowie bei erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.
Weiters unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Im Rahmen der Vermögensnachfolge berate und unterstütze ich Sie gerne über sämtliche Möglichkeiten wie beispielsweise der Errichtung einer Privatstiftung.
Ein Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der Vertretung von Mandant_innen vor Gericht, wo ich über eine jahrzehntelange Expertise verfüge. Ich vertrete in jeglichen streitigen Verfahren im Zivil- und Handelsrecht, beispielweise bei Forderungsbetreibungen, Schadenersatzprozessen, Gewährleistungsprozesse (Bauprozesse), sowie bei Rechtsstreitigkeiten wegen Verkehrsunfällen, etc. Gerade bei der Vertretung vor Gericht wegen Verkehrsunfällen (aktiv zur Durchsetzung von Schadenersatzforderungen sowie bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen) und versicherungsrechtlichen Ansprüchen (Deckungsprozesse gegen die eigene Versicherung und Abwehr von Forderungen einer Versicherung) verfügt meine Kanzlei über eine jahrzehntelange Expertise.
Zu meinen Spezialgebieten, in denen ich eine jahrzehntelange Erfahrung habe gehört das Liegenschaftsrecht.
Ich betreue Sie gerne bei Liegenschaftskaufverträgen samt Treuhandschaft (nach dem Anwaltlichen Elektronischen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien) und Schenkungsverträgen, ebenso wie bei komplexen Immobilienprojekten (samt Liegenschaftsteilung sowie Einräumung von Dienstbarkeiten), die eine rechtliche Beratung bereits in der Planungsphase, bei der Umsetzung und Verwertung bedürfen.
Einer meiner Schwerpunkte ist die Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) bei denen ich meine Mandant_innen angefangen bei der Gründung einer Projektgesellschaft über den Ankauf einer Liegenschaft, die Projektplanung bis zum Verkauf der Wohnungen, die Übernahme der Treuhandschaften und die Begründung von Wohnungseigentum betreue.
Zu meinen Mandant_innen zählen Hausverwaltungen ebenso wie Eigentümer von Wohnungen, die ich bei der Erstellung von rechtssicheren Mietverträgen oder Pachtverträgen unterstütze, ebenso wie bei der Führung von mietrechtlichen Verfahren vor Gericht oder der Schlichtungsstelle.
Gerade die jüngsten Klauselentscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH) durch die eine Vielzahl an üblichen Vertragsbestimmungen in Mietverträgen für ungültig erklärt wurden, machen eine rechtliche Überprüfung von bereits abgeschlossenen Mietverträgen sinnvoll und können (bei einer Anfechtung einzelner Mietvertragsbestimmungen) zu einer deutlichen dauerhaften Reduktion des Mietzinses führen (siehe dazu weitere Informationen im Punkt „Aktuelles“).
Weiters vertrete ich zahlreiche Mandant_innen regelmäßig vor Gericht sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von gerichtlichen Aufkündigungen und Mietzins- und Räumungsklagen.
Ich erstelle für Sie Maklerverträge und berate Sie gerne zur Entstehung des Provisionsanspruchs durch den Makler sowie zu dessen Höhe.
Zusammenfassend berate ich Mandant_innen und errichte Kaufverträge (für Liegenschaften und Wohnungen), Schenkungsverträge, Mietverträge und Pachtverträge.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Gründung von Gesellschaften (Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften), der Eintragung der Gesellschaften im Firmenbuch etc.
Weiters unterstütze ich Sie gerne bei der Gründung eines Vereins, das heißt bei der Verfassung von Vereinsstatuten sowie der Anzeige der Errichtung im Vereinsregister.
Zu meinem Spezialgebiet gehört die rechtliche Prüfung von Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen, die aussergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen sowie die Abwehr von unberechtigten Forderungen durch Versicherungen etc.
Ich berate und unterstütze Sie gerne beim Ankauf und Verkauf von Unternehmen, der Verfassung von Kaufverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Werkverträgen etc.
Ich vertrete Opfer von Verbrechen als Opferanwalt, ebenso wie Beschuldigte und Angeklagte eines Strafverfahrens.