Ihr Rechtsanwalt in Wien
Mag. Michael Warzecha
Herzlich willkommen auf der Website meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wien.
Seit über zwei Jahrzehnten biete ich meinen Mandantinnen und Mandanten als selbstständiger Rechtsanwalt fundierte und umfassende rechtliche Beratung in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten an. Dabei ist es mir wichtig auf Ihre individuellen Anliegen und Fragen einzugehen und mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Ich stehe Ihnen nicht nur bei akuten rechtlichen Problemen kompetent zur Seite, sondern begleite Sie auch langfristig bei Entscheidungsprozessen und strategischen Überlegungen. Eine vertrauensvolle, persönliche Betreuung steht für mich stets im Vordergrund, sei es bei der außergerichtlichen Beratung oder bei der Vertretung vor Gericht. Im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung arbeite ich selbstverständlich mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Beratung in deutscher, englischer sowie in serbischer, kroatischer und bosnischer Sprache zur Verfügung (Advokat/Odvjetnik govori srpski, hrvatski i bosanski jezik.).
Ich freue mich darauf, Sie in Ihrer rechtlichen Angelegenheit zu unterstützen und Ihnen mit meiner Expertise zur Seite zu stehen.
Fachbereiche
Liegenschaftsrecht & Bauträgerrecht
Gesellschaftsrecht & Unternehmensrecht
Versicherungsrecht
Wirtschafts- & Vertragsrecht
Ehe- & Familienrecht
Prozessführung
Ihr Partner für kompetente Rechtsberatung
In meiner Kanzlei stehen Ihre rechtlichen Belange im Mittelpunkt. Ich biete Ihnen kompetente und lösungsorientierte juristische Beratung in einer Vielzahl von Fachbereichen. Mit einem klaren Fokus auf Ihre individuellen Bedürfnisse setze ich mich engagiert für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Honorar
Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden.
Erstberatung:
Für die Erstberatung wird ein Pauschalhonorar in Höhe von € 120,00 inkl. MwSt. verrechnet.
Pauschalhonorar
Das Pauschalhonorar bietet den Vorteil, dass die Kosten von Beginn an transparent sind. Voraussetzung hierfür ist die Möglichkeit einer präzisen Einschätzung des Arbeitsaufwandes. Ein Pauschalhonorar wird üblicherweise für eine Tätigkeiten vereinbart, deren Umfang klar absehbar ist, wie etwa die Erstellung von Verträgen (z. B. Liegenschaftskaufverträge oder Gesellschaftsgründungen).
Zeithonorar
Beim Zeithonorar wird das Honorar auf Basis der geleisteten Arbeitszeit abgerechnet. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach dem Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen. Als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, sowohl die Art der erbrachten Leistungen als auch den dafür aufgewendeten Zeitaufwand sorgfältig zu dokumentieren.
Abrechnung nach Tarif
Die Abrechnung nach Tarif erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Allgemeinen Honorar-Kriterien. Das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien finden Anwendung auf rechtsanwaltliche Leistungen im Rahmen gerichtlicher Verfahren sowie in Fällen, in denen keine individuelle Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen wurde.